Datenschutz – kein einfaches Thema und jeder hat dazu eine Meinung. Entscheident ist: Was haben Sie seit dem 25. Mai 2018 dazu in Ihrem Unternehmen umgesetzt.
Wenn Schrems II, Auftragsdatenverarbeitung, Verarbeitungsverzeichnisse, technisch-organisatorische Maßnahmen, Risikobewertung, das Recht auf Vergessenwerden vertraute Begriff sind mit denen Sie sicher umzugehen wissen, bleibt die Frage: „Wie steht es dazu bei Ihre Mitarbeiter:innen?“
Nein, wir werden an dieser Stelle nicht mit Ihrer Angst spielen und ein Bedrohungsszenario formulieren! Wir möchten Sie nur drauf aufmerksam machen, dass Sie Verantwortung in diesem Bereich nicht delegieren und weiterreichen können, da ist der Gesetzgeber sehr eindeutig.